Klaus Ernst: Union und SPD optimieren Hartz IV per Verfassungsbruch und machen die Menschenwürde antastbar

Berlin (ots) - Zur weiteren Verschärfung der Hartz IV-Sanktionen durch Union und SPD, die durch kurzfristige Änderungsanträge in das so genannte Optimierungsgesetz eingebracht werden sollen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion ...

http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=829840
auf_los_gehts_los - 1. Jun, 20:15

Gehirn, das:

Das Organ mit dem Menschen denken, daß sie denken.

(frei nach Ambrose Bierce, "The Devil's Dictionary")

Kartenspieler - 1. Jun, 22:02

Antradre:

Der anthrazitfarbene Dreier-BMW ist das Wunschauto einer Sorte von Mitmenschen, die meinen, es im Leben "geschafft" zu haben. Da ihr Geld niemals für einen Sportwagen gereicht hätte, mußte es wenigstens ein sportlicher Kleinwagen sein, der exklusiver als ein Golf aussieht. Die dunkle Außenfarbe des Mobils soll den anderen suggerieren, daß hier ein wichtiger Geschäftsmann unterwegs ist, der schneller an seinem Ziel sein muß als jeder andere. Unglücklicherweise wird man in einem Auto in dieser Tarnfarbe von allen anderen Verkehrsteilnehmern ständig übersehen. Also schaltet Antradre sein Licht auch bei Tage ein und setzt auf der Autobahn den Blinker links. Auch wenn er nur sonntags zu seiner Oma fährt, er gibt immer alles. Jeder ist sein Feind. Er fährt so, als hätte er die linke Spur gekauft, kein Porsche soll lebend an ihm vorbeikommen! Langsamere Autofahrer sollen bloß immer schön rechts fahren, Omas Kuchen wird pappig. Er macht sich gerne und oft über
aufgemotzte GTI und GSI lustig, obwohl die seinen 318i ständig an der Ampel versägen.

-twoday- - 2. Jun, 08:25

Peter Weinfurth schrieb:

Klaus Ernst erklärte gestern nach dem verlorenen Prozeß um die
Absetzung des Berliner Landesvorstands vor einer ARD-Kamera, er werde
nun Wahlkampf für die L.PDS in Berlin machen;
"Damit entsteht die in Deutschland einmalige Situation, daß der
Vorsitzende einer Partei öffentlich ankündigt Wahlkampf für eine
konkurrierende Partei zu betreiben. Dies ist ein im höchsten Maße
parteischädigendes Verhalten und ein massiver Verstoß gegen die
Satzung der WASG."


Auch Edith Bartelmus-Scholich erkannte in ihrer Mail vom 31.05 das Problem. Leider
auch ohne Konsequenzen zu fordern.
Wieso schmeißen wir K.E. dann nicht raus???
Ich hatte bereits gestern dahingehend einen Antrag formuliert.
Verwunderlich ist ,daß sich genau 4 Mitglieder direkt zu meinem Antrag geäußert
haben,(sogar positiv) alles andere
ist das übliche Geschreibsel ohne Biß und teilweise leider auch ohne tieferen Sinn.
Wenn wir unserem "Vorsitzenden" so durchgehen lassen,sollten wir wirklich zu machen.
Ich war auch mit in Kassel, was ist das für ein Widerstand, der eine solche
Steilvorlage nicht zu nutzen versteht.
Auf was,liebe "Oppositionelle" wollt ihr noch warten.??
MFG Tom Zacher KV Viersen

www.tomzacher.eu
www.toza.de
webmaster@tomzacher.eu
webmaster@toza.de

Dokumentarist - 5. Jun, 19:07

Wie ist nicht wichtig, sondern das richtige Lesen:


Bewegung, Partei, Fraktion Manfred Sohn
Widersprüche, so wissen gebildete Hegelianer, sind der Treibstoff des Fortschritts. Der Doppelparteitag der künftigen gesamtdeutschen Linkspartei – wie immer sie denn heißen möge – am letzten Aprilwochenende war für jeden, der Widersprüche liebt, ein Wonne-Wochenende. Da gab es glanzvolle Reden des zur Zeit wohl besten Volkstribuns der Republik zuerst in Ludwigshafen, dann in Halle. Da gaben die Delegierten in West und Ost fast zeitgleich den Startschuß zu einer der wichtigsten Kampagnen der letzten Jahre, der zum gesetzlichen Mindestlohn. Da gab es auf der anderen Seite aber auch den frappierenden Kontrast zwischen der mit fast leninistischer Energie verkündeten Politik der Züchtigung abtrünniger Landesverbände und dem bis in die Beschlußlage hineingetragenen Großmut gegenüber Abweichungen vom Privatisierungsverbots, bei dessen Verhängung so viele Delegierte dem Volkstribun aus Saarbrücken noch so energisch zugeklatscht hatten. Das Beispiel Privatisierung
Das beherrschende innenpolitische Thema auf beiden Parteitagen war die Privatisierung gesellschaftlichen Eigentums – früher hätte man sich getraut, es Volkseigentum zu nennen. Hier lag und liegt, abgesehen von persönlichem Eitelkeiten und trotzkistischer Lust am Spalten, der Kern der berechtigten Kritik großer Teile der Wahlalternative für Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) an der Politik der Linkspartei dort, wo sie an der Regierung ist. Vom Treffen der Linkspartei in Halle ist zu berichten, daß es auch dort kaum jemals größeren Beifall gab als dann, wenn sich einer der Redner über den Privatisierungswahn empörte. Der Antrag G4, gestellt von den Dresdnern Christine Ostrowski, Ronald Weckesser und anderen, sollte den Verkauf kommunalen Wohneigentums unter einigen verquast formulierten Einschränkungen legitimieren. Er bekam heftige Schelte und geht in die Anekdotengeschichte von Parteitagen insofern ein, als es am Schluß für diesen Antrag, der vorher im Zentrum der Generaldebatte gestanden hatte, weder einen einzigen Fürsprecher noch eine einzige Stimme gab. Das war aber auch nicht nötig. Denn die, die gemeinsam mit Sozialdemokraten in Dresden, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin Politik gestalten, hörten aus Halle wie auch von der WASG aus Ludwigshafen ein ganz anderes, viel wichtigeres Signal, das da lautet: Macht ruhig, was Ihr wollt, Ihr bekommt ein paar rhetorische Klapse, habt ansonsten aber Handlungsfreiheit! Um das zu verstehen, müssen wir uns drei Dinge genauer ansehen: den von der Linkspartei beschlossenen Antrag gegen den »Privatisierungswahn«, die laufende Privatisierung der Berliner Sparkasse und das Nichthandeln des Parteivorstands in dieser letzten Frage. Der Beschluß »Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!« beginnt mit den üblichen wuchtigen Worten, die jeden sofort skeptisch machen, der im Westen ein paar Jahrzehnte die sozialdemokratisch verhunzte Dialektik (links blinken und rechts abbiegen) erleben mußte. Darauf folgt die in ihrer Eindeutigkeit wie für Jurastudenten geschriebene Ausnahmeregelung: »Nur in Ausnahmefällen ist die Trennung von kommunalem Eigentum politisch vertretbar: ...« Der Beschluß nennt nach dem Doppelpunkt exakt zwei Ausnahmen, und zwar ohne jede Einschränkung etwa durch ein »insbesondere« oder »zum Beispiel«. Das kann keine Schlampigkeit sein; denn der Parteitag ist inzwischen, wie wir weiter unten sehen werden, kein Amateurtheater mehr, sondern eine Veranstaltung hochbezahlter Politprofis. Es gibt also – nach dem Beschluß dieses Parteitages – diese beiden Ausnahmen und sonst keine. Damit aber die Dresdner trotz der verbalen Schelte vor dem möglichen Ansinnen geschützt werden, daß die Partei nun etwa mit dem Beschluß in der Hand energisch gegen sie vorgeht, steht an der entscheidenden Stelle statt »darf« das sanfte »sollte«: »Zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sollte eine Veräußerung von Wohnungen aus dem Bestand kommunaler Wohnungsgesellschaften nur dann möglich sein, wenn...« – Sekt für Dresden und den US-Fond, der nun nicht mehr befürchten muß, daß die Beschlüsse des Kommunalparlaments noch revidiert werden könnten. Die andere Ausnahme – neben Wohnungen – betrifft »Ver- und Entsorgungsleistungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur«, wenn sie der »Bevölkerungsentwicklung« angepaßt werden müßten. Wie steht es damit? In den letzten Wochen tagten nicht nur die Bundesparteitage von Linkspartei und WASG, sondern auch diverse Landesparteitage und -mitgliederversammlun-gen. In Berlin wurde unter anderem das Wahlprogramm der Linkspartei für den Urnengang am 17. September verabschiedet. Dem dortigen Parteitag lag der Antrag vor, folgende Passage in das Wahlprogramm aufzunehmen: »Die Linkspartei. PDS wendet sich gegen eine Privatisierung der Berliner Sparkasse, wie sie im Berliner Sparkassengesetz vorgesehen ist. Nur ein vollrechtsfähiges öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit entsprechendem sozialstaatlichen Auftrag gewährleistet eine flächendeckende Grundversorgung der Berliner Bevölkerung. Das Berliner Sparkassengesetz ist entsprechend zu ändern.« Es ist klar wie Kloßbrühe: So hätte es dem Beschluß von Halle entsprochen. Doch die Berliner lehnten den Antrag mit großer Mehrheit ab. Wäre die Linkspartei nicht so redestark und tatenschwach, dann wäre klar gewesen, was jetzt hätte passieren müssen. Denn vor und nach dem Doppelparteitag gab es beeindruckende Worte des Beauftragten für den Parteibildungsprozeß, Bodo Ramelow, was der Partner WASG alles tun müsse, um seine widerspenstigen Landesverbände auf Linie zu bringen. Nun weiß gerade dieser Freund des Alten Testaments, daß immer drei Finger auf denjenigen zurückweisen, der mit dem Zeigefinger jemand anderem vor dem Gesicht herumfuchtelt. Sie weisen auf die Linkspartei in Dresden, wo die verkauften Bewohner der verkauften Siedlungen nun zusehen dürfen, wie die US-amerikanischen Käufer die Mietpreise in die Höhe ziehen, auf die Linkspartei in Berlin und auf die Linkspartei als Ganze. Würde diese Partei genauso zentralistisch mit ihren Landesverbänden umspringen, wie sie es von der WASG verlangt – was hätte angesichts der Berliner Parteitagsentscheidung geschehen müssen? Zumindest hätte doch wohl der Parteivorstand gleich nach Halle erklären müssen, daß unabhängig davon, was Landesverbände beschließen, eine Privatisierung außer den vom Bundesparteitag abschließend festgelegten Ausnahmen verboten sei. Aber eine solche Erklärung gibt es nicht. Also wird die Berliner Sparkasse demnächst mit dem Segen der Linkspartei privatisiert werden – und das betrifft nicht nur Berlin. Zu Recht wehrt sich der Dachverband der Sparkassen, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DGSV), vor Gericht dagegen, daß die Berliner Bankgesellschaft im Falle der Vollprivatisierung auch den Namen »Sparkasse« erwirbt. Wird die Berliner Sparkasse so versilbert, wie jüngst mit Segnung der Linkspartei die Dresdner Wohnungen versilbert wurden, wird danach das öffentlich-rechtliche Bankensystem ähnlich zerfallen wie in Italien und anderswo. Die Konsequenz wird sein, daß bundesweit die Sparkassen auf dem freien Markt zu kaufen sind, die Renditen der deutschen Privatbanken angelsächsische Höhen erreichen und dafür die jetzt noch vernünftigen Tarif- und Sozialleistungsstrukturen für die rund 250.000 Angestellten der Sparkassen bundesweit geschleift werden. Als weitere Konsequenz werden sich vermutlich – wie in den USA oder England – auch hier wegen der dann rapide steigenden Kontoführungsgebühren mehr und mehr Arbeitslose ganz aus dem Bankgeschäft verabschieden. Da an ihnen eh nichts zu verdienen ist, wird man sie ziehen lassen. Das schwächste Glied in der Kette der deutschen Sparkassen, die sie vor der Privatisierung schützt, liegt pikanterweise ausgerechnet da, wo die Partei regiert, die auf ihren Parteitagen am lautesten gegen die Privatisierung trommelt. Aber die Spitze dieser Partei sieht trotz aller schönen Reden und trotz frischer, klarer Beschlüsse seelenruhig zu, wie die Kette bricht.
Soviel Apparat war nie
Der scheinbare Hauptwiderspruch in Ludwigshafen war der zwischen scheinbar linkssektiererischen Landesverbänden und der fusionsbereiten Delegiertenmehrheit. Weil es – zum Glück – eine gemeinsame Partei geben wird, wird dies zu einem Nebenwiderspruch, der im weiteren geschichtlichen Verlauf vermutlich keine Rolle mehr spielen wird. Der Hauptwiderspruch in Halle war nicht so deutlich, aber er wiegt viel schwerer: Es ist der Widerspruch zwischen markigen Worten und der großen Bereitschaft, Handlungsfreiheit für politische Taten zu gewähren. Die Veräußerung der Dresdner Wohnungen war eine solche Tat, und die Privatisierung der Berliner Sparkasse wird eine solche Tat sein. Wie kommt das? Man braucht nicht lange zu rätseln, sondern muß nur einen nüchternen Blick in die Zahlenwelt des Parteitags werfen. 204 der 398 Delegiertenmandate in Halle waren mit Abgeordneten sowie mit hauptamtlichen Mitarbeitern der Partei und ihrer Fraktionen besetzt. Auch zumindest die aus größeren Städten kommenden 163 kommunalen Parlamentarier dürften der Partei manchen Euro für ihr privates Portemonnaie zu verdanken haben. Als Hans Modrow – völlig zu Recht – die für Bild- und FAZ- Leser ungewohnte schlichte Wahrheit ausspricht, daß die DDR über 40 Jahre lang der friedlichere und sozial gerechtere Teil Deutschlands war, wird sofort die SED-Keule geschwungen und gefragt, ob denn jemand diese verkrustete, von Apparatschiks beherrschte Partei zurückhaben wolle. Der Bericht der Mandatsprüfungskommission in Halle zeigt, daß außerhalb der SPD wohl selten eine Partei in Deutschland so vom eigenen Apparat beherrscht war wie heute die Linkspartei. Die Mehrheiten des Parteitages stehen, und sie stehen eng bei der Parteiführung, von deren Gehaltsüberweisungen diejenigen abhängen, die nicht als Abgeordnete ihr Geld direkt vom Staat beziehen. Diese Beherrschung der Linkspartei durch den Apparat setzt sich konsequenterweise im Parteivorstand fort. Die stärkste Fraktion in diesem 20köpfigen Gremium ist die der sieben Bundestagsabgeordneten, die zusammen mit den sechs Landtagsabgeordneten und der Vertreterin des Berliner Abgeordnetenhauses immer eine satte Mehrheit haben. Sie werden dafür sorgen, daß von diesem Parteivorstand nichts ausgeht, was irgendeinem Parlamentarier in Berlin oder den Provinzen an den Karren fahren könnte. Da erscheint es fast selbstverständlich und bedarf kaum der Erwähnung, daß diesem Vorstand kein einziges Mitglied eines Betriebs- oder Personalrats angehört. Der Parteibildungsprozeß, das zeichnet sich ab, ist trotz aller gegenteiligen Beteuerungen überwiegend ein Fusionsprozeß zwischen Linkspartei und WASG. Trotz aller in den nächsten Monaten mit Sicherheit aufblühenden Worte wird er keine Fusion unter Gleichen sein. Er ist ein Beitritt der WASG zur Linkspartei, und diese ist weitgehend von ihren bezahlten Funktionären beherrscht. Innerhalb dieser Schicht der Parteibeamten dominieren finanziell und dank des ihnen von parlamentsfixierten Konzernmedien ständig zugeführten Renommees die Abgeordneten des Bundestages und – sozusagen als Juniorchefs – die der Landtage. Friedrich Engels' alter Traum war, daß sich die (Arbeiter-)Bewegung eine Organisation – die Partei – schafft, die ihren Interessen zur Geltung verhilft, und daß diese Partei als eines ihrer Kampfinstrumente eine Fraktion in die vorher allein vom Bürgertum bestimmte Gesetzgebungsmaschine entsendet. Wir erleben jetzt, wie die Triade von Bewegung, Partei und Fraktion auf den Kopf gestellt wird. Nicht mehr die Bewegung schafft sich eine Partei und die Partei beauftragt eine Fraktion – nun beherrscht die Fraktion die Partei, und die hofft, daß sich die Bewegung so entwickelt, damit sich die von Steuergeldern direkt oder indirekt bezahlten Personalstellen hübsch vermehren mögen. Auch die Sprache verkehrt sich – wie man beim derzeit zweitbesten Volkstribun Deutschlands beobachten kann, der Mitglied beider Parteien ist. In Halle bezeichnete er in der Auseinandersetzung mit »unseren Strömungen« diejenigen, die keine Parlamentsfunktionen übernehmen, als die »außerirdische Strömung«. Selbst bürgerliche Parlamentarier haben sich, als sie noch am Rhein residierten, gelegentlich als »Offiziere im Raumschiff Bonn« bezeichnet. Doch das Bewußtsein, daß das Volk außerhalb der Parlamente die Erde ist und das Parlament die von dort entsandte Kapsel, droht im neuen Raumschiff Berlin zumindest im linken Flügel der Enterprise verloren zu gehen. Genau von dort droht der Linkspartei wirkliche Gefahr. Die Mindestlohn-Kampagne scheint im Moment im wahrsten Sinne des Wortes »verabschiedet«. Es gab eine gute Parteitagsregie zu diesem Thema, einen schönen Beschluß, demnächst gibt es einen Gesetzantrag – und dann? Ohne Bewegung (ohne eine Partei, die in der Lage ist, Bewegung zu erzeugen, weil sie aus der Bewegung kommt) ist das alles nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Die Fraktions- und Parteibeamten machen sich darüber kaum Gedanken. Sonst wären sie jetzt in ihren Städten und würden Veranstaltungen und Kundgebungen zum Mindestlohn organisieren. Sie sind aber lieber im Raumschiff und beschimpfen die Irdischen als Außerirdische. Das ist der Hauptwiderspruch der sich entwickelnden Linkspartei, und wenn er nicht zugunsten der Irdischen gelöst wird, wird das Raumschiff in der Unendlichkeit des Alls spurlos verschwinden. Erschienen in Ossietzky 11/2006
<> <>This page is hosted by SoPos.org website Contents copyright © 2000-2004; all rights reserved. Impressum: Ossietzky Maintained by webmaster@sopos.org Last article added: Wed Jan 26 19:42:02 CET 2005 News updated: Mon Sep 06

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Meine Kommentare

Das ist ein Neuer!
Der darf nicht auch noch vergessen werden!
wega2006 - 10. Jul, 17:02
Offener Brief an den...
http://klausdieterkraemer. twoday.net/stories/2318258 /
wega2006 - 10. Jul, 17:00
aus www.linkezeitung.de
Kommunikationsplattform der linken Opposition...
Kartenspieler - 26. Jun, 20:49
aus www.linkezeitung.de
Kommunikationsplattform der linken Opposition...
Meinungssammler - 26. Jun, 20:48
aus www.linkezeitung.de
Kommunikationsplattform der linken Opposition...
uruhr - 26. Jun, 20:48

... Überall das Gleiche?!

 

Buttonnetzwerk für ein freies Internet
A B C -Fokus: Achtung

Homepagebesitzer!

Wir wollen
die
Nötigung
bzw.
“Beschneidung”
u n s e r e s
Lebens

anhalten
und einen
Raum
schaffen für
den Ausdruck
unserer Ängste,
unserer Wut
+ unserer
eigenen
Vorstellungen
von einem
würdigen
Leben, so
verstehe ich
u n s e r e
Zeiterfordernisse
  für ein
besseres
– und vor allen
Dingen
-
humanes
Leben
- für möglichst
Viele
unserer
Gesellschaft.

(wega)

Ihr sitzt auf einem
Pulverfass,
ohne
es zu wissen.
Spezifisch deutsche
Wettbewerbsregeln,
absurde Verdienst-
möglichkeiten
für Anwälte
(siehe Gebührentabelle)
und eine
Richterschaft, die das
Internet nur vom
Hörensagen
kennt, machen
deutsche
Homepagebesitzer
zu Freiwild!
Das Problem:
Zunächst einmal
unterliegt jeder der
im Internet etwas

veröffentlicht
(egal ob kommerziell,
private Homepage
oder Anzeige bei Ebay)

dem deutschen
Wettbewerbsrecht
und sieht sich
dadurch bei Klagen
und
Abmahnungen auch
...wettbewerbs-
rechtlichen
...
....Streitwerten
von 25.000 Euro
bis zu mehreren
Millionen
ausgesetzt.
Gleichzeitig wurde
dem Internet
eine Gesetzgebung
übergestülpt, die
sich im normalen Alltag
und bei den
Printmedien

bewährt haben mag,
im Internet
aber beim besten
Willen nicht funktioniert
und eben dadurch
endlosen Anlass
für Abmahnungen
liefert. Aber was sind
Abmahnungen
überhaupt?

Es handelt sich
um die kostenpflichtige
Aufforderung, etwas
zu unterlassen. Oh,
da gibt es viel:
ein Link
auf eine angeblich
illegale Seite
(Euer
Disclaimer/
...Haftungsausschluss
ist vor Gericht
völlig ohne Belang
und richtet oft
mehr Schaden
als Nutzen an!
),
Markenrechts-
oder Urheberrechts-
verletzungen
und so weiter:
  • Habt ihr jeden
    Link, den ihr
    gesetzt habt,
    auf illegalen
    Kontent, marken-
    oder
    urheberrechtliche
    Verletzungen
    überprüft???

    [Seit dem neuen
    deutschen
    Urheberrecht
    sind unzählige
    Websites und
    Software, die
    in unseren
    Nachbarländern
    ganz legal
    und alltäglich
    sind, in
    Deutschland
    verboten!]
  • Habt ihr jede
    Eurer
    Überschriften,
  • jedes
    Meta-Keyword
    und natürlich
    auch und
    vor allem Eure
    Domain durch
    einen Anwalt auf
    etwaige geschützte
    Begriffe und
    Marken überprüfen
    lassen???
  • Habt ihr für
    jedes Gif,
    Smiley, Bild, Midi
    die Genehmigung
    des Rechteinhabers
  • ???
Ihr meint
ihr seid Privatleute,
kein Unternehmen?

Ihr hofft
auf gesunden
Menschenverstand
bei den Juristen?
Natürlich gibt
es inzwischen
einige Richter, die
darauf Rücksicht
nehmen, aber
verlassen könnt
ihr euch darauf
nicht.
Und den
Abmahnern
ist es völlig
egal, ob sie
zu Recht oder
Unrecht
abmahnen,
sie gehen
keinerlei Risiko ein.

Generell gibt
es eine gewaltige
Rechtsunsicherheit
im Internet
und eben davon
profitieren die
Abmahner.
Das deutsche
Wettbewerbsrecht
hat zudem ein
extremes
Ungleichgewicht
zwischen Abmahner
und
Abgemahntem
geschaffen:

Kleinste
Bagatellverstöße
reichen aus,
um mit Anwalt
und ungeheuren
Streitwerten
zuschlagen
zu dürfen.

Gleichzeitig
sind
ungerechtfertigte
Abmahnungen
für den Abmahner
praktisch risikolos,
für den
Abgemahnten
aber mit
erheblichen
Anwaltskosten
(mindestens 240 Euro)
und einem
unkalkulierbaren
Prozessrisiko
verbunden.
Streitwerte
von 25.000 - 100.000
Euro
werden
im Wettbewerbsrecht
als üblich
angesehen.

Daraus leiten sich
erhebliche Anwalts-
und Gerichtskosten
ab, so daß, gemessen
an Aufwand und
Risiko, eine
Abmahnungsgebühr
von ca. 1000 Euro
oftmals als das
kleinere Übel
erscheint.
Leider!
Weitere Vorteile
der abmahnenden
Partei:
  • der Streitwert
    kann nahezu
    beliebig festgesetzt
    werden (und
    fungiert damit
    als Druck- und
    Einschüchterungs-
  • mittel
    gegenüber dem
    finanziell Schwächeren).
  • der Gerichtsstand
    wird ebenfalls
    vom Abmahnenden
    gewählt, und kann
    sich am anderen
    Ende von
    Deutschland
    befinden.
    Für den
    Abgemahnten
    bedeutet das
    zusätzlichen
    Aufwand und
    Kosten (auch das
    ein bewußtes
    strategisches
    Mittel des
    Abmahners).
  • Während Anwaltskosten
    dem Abgemahnten
    wie selbstverständlich
    in Rechnung
    gestellt werden,
    ist für einen
    zu Unrecht
    Abgemahnten
    nicht einmal
    die Übernahme
    der Kosten
    seines eigenen
    Anwalts gesichert,
    geschweige
    denn, daß
    er eine Entschädigung
    bekommen würde!
Was nützen
kleinen
Homepagebesitzern
die überall
zu lesenden
klugen Ratschläge,
sie sollten ihre
Homepage durch
einen Anwalt
checken lassen?

Was nützt
der (sicherlich
richtige)

Hinweis

, daß viele
Abmahnungen
ungerechtfertigt
wären, angesichts
erheblicher
Anwaltsgebühren
und eines
unkalkulierbaren
Prozessrisikos?

Das sind offenbar
professionelle
Journalisten (die
Abmahnungen und
Prozesse ihrer
Rechtsabteilung
überlassen), die
solche klugen
Ratschläge erteilen
und veröffentlichen!

Zusammenfassung:

  • Zunehmend
    komplizierter
  • werdende
    Gesetze
    (Urheberrecht,
    Wettbewerbsrecht,
    Markenrecht
    etc.), die überhaupt
    nur noch von
    spezialisierten
    Anwälten erfasst
    und durchschaut
    werden können,
    machen den
    Durchschnittsbürger
    rechtlich
    unmündig:
    Wenn nur noch
    hochspezialisierte
    Fachleute
    entscheiden
    können, ob etwas
    Recht oder Unrecht
    ist, wird der
    Normalbürger
    praktisch
    handlungsunfähig,
    denn

    "Unwissenheit
    schützt vor
    Strafe nicht"!

  • Ein eindeutiges
    rechtliches
    Ungleichgewicht
    zugunsten des
    Abmahners,
    führt
  • zwangsläufig
    zu
    Abmahnungsexzessen
    und Abzockerei,
    und macht gerade
    kleinere
    Internetprojekte
    und Homepages
    zu hilflosen Opfern.
  • Immer weiter
    steigende
    Streitwerte
    in
    den wettbewerbs-
    rechtlichen
    Auseinandersetzungen
    der Konzerne
    schließen
    Privatpersonen
    und kleine
    Unternehmer vom
    Rechtssystem aus
    und führen den
    "Rechtsstaat"
    ad absurdum:

    Wenn sich keine
    Einzelperson
    mehr die im
    Raum stehenden
    Prozesskosten
  • ... /Risiken
    leisten kann,
    der Rechtsweg
    also für
    Privatpersonen
    nicht mehr
    finanzierbar ist,
    dann ist das
    nicht nur das
  • Ende

    des freien Internets,

    es ist letztlich
    das Ende des
    Rechtsstaates
    überhaupt.

    Die Definition von
    Streitwerten, sowie
    die Gebührenordnung
    für Gerichte und
    Anwälte,
    muß grundlegend
    neu überdacht werden!
Artikel und Sites zum Thema:
  • Abmahner
    und Absahner,
    Anwälte packen aus:
    Heise-Artikel.
  • [Zitat:
    "Das Internet ist eine
    Geldmaschine
    für Juristen!"
    ]
  • Zum neuen
    Urheberrecht:
    Heise-Artikel
  • [Zitat:
    "Man gewann auf
    der (Urheberrechts-)
    Konferenz den
    Eindruck, dass
    Industrievertreter
    wie auch Politiker
    bewusst
    Entrechtungen
    und Probleme
    durch exzessiven
    Gebrauch von
    möglichst sinnfreien
    Anglizismen in New-
    Economy-Pidgin
    verschleierten."
    ]
  • Was ist eine
    Abmahnung
    .
  • Bei Dr. Bahr, der
    schon eine
    aufschlussreiche
    Arbeit zum
    Abmahnungs-
  • missbrauch
    schrieb, findet
    ihr zahlreiche
    FAQs und
  • Downloads
    zum Thema
  • Internetrecht:

    Dr-Bahr.com
Internetforen
zum Thema Recht:

  • Jurawelt.
    Vor allem die
    Internet-Rubrik wird
    moderiert und
    kommentiert durch
    einen sehr kundigen
    Anwalt, der auch
    zum Thema
    "Abmahnungs-
  • missbrauch"
    promovierte!
  • Recht.de.
    Ein viel und bunt
    besuchtes Forum
    in dem man schnell
    und unkompliziert
    Fragen stellen kann.
    Die Antworten
    sind allerdings von
    wechselnder Qualität.
A B C -Hinweis:
(Nachträglich
eingebunden:

Buttonnetzwerk für ein freies Internet )
Eine weitere Kopie
noch, die auszeigt,
dass es auch noch
ein weiteres
Spannungsverhältnis
gibt.

18/02: In der Regel
natürlich?

Was normal ist,
das sehen wir
meist auch als
das Natürliche an.

Die Abweichung
hiervon ist
abnormal.
Wir sehen das
als natürlich an,
was uns in der
Mehrzahl der Fälle
begegnet,
von dem wir
die Erfahrung
gemacht haben,
dass dies bei
den meisten Menschen
so ist. Wo es
abweicht, wird
auch schon einmal
von unnatürlichen
oder krankhaften
Abweichungen
gesprochen,
die korrigiert
werden sollten.
So wird aus der
Beobachtung, dass
etwas meistens so
und so ist, eine
normative Vorstellung,
dass etwas so
und so zu sein hat,
weil es in der

Natur des Menschen

liegt. Besonders im Bereich
des sozialen Verhaltens
ist dieser
Umkehrschluss
nicht unproblematisch.
Schön zu sehen
am Beispiel des
historischen Frauenbildes.
Die Frau
war dem Manne
untergeordnet. Das war
die beobachtete
Situation durch
Jahrhunderte hindurch.
Diese Beobachtung
wurde dann mit der
strikten Regel
verbunden, dass
sie das natürlicherweise
zu sein habe
und eine Frau, die
dies nicht akzeptieren
wollte,
wurde im Allgemeinen
als Wahnsinnige betrachtet.
Gesamten
Artikel lesen!

Da es nicht
nur dem
Fremd-(?)-Autor
wichtig
ist, wird es sogar
wiederholt: ...
Zum Urheberrecht
und EDV-Recht
schließen sich
wichtige
Informationen an,
die sinngemäß
auf das
Vorliegende

A B C

Urheberrecht übertragen
werden
... .
Gleichzeitig erfolgt
ein Fortsetzung
z. B von der
Aktion:
Rettet das Internet!
Siehe:

FORTSETZUNG ...

Anwalt zu Urheberrecht
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Disclaimer / Haftungsbeschränkung

(Weiterleitung von „Haftungsausschluss“)

Brennpunkt: D + H

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SGB II
Grundsicherung
für
Arbeitsuchende

Inhaltsverzeichnis


Kapitel 1

Fördern und Fordern
§ 1 Aufgabe und Ziel
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 Grundsatz des Forderns
§ 3 Leistungsgrundsätze
§ 4 Leistungsarten
§ 5 Verhältnis zu anderen Leistungen
§ 6 Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende
§ 6a Experimentierklausel
§ 6b Rechtsstellung der zugelassenen
kommunalen Träger
§ 6c Wirkungsforschung zur Experimentierklausel

Kapitel 2
Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Berechtigte
§ 7a Altersgrenze
§ 8 Erwerbsfähigkeit
§ 9 Hilfebedürftigkeit
§ 10 Zumutbarkeit
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
§ 12a Vorrangige Leistungen
§ 13 Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Leistungen Abschnitt
1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 14 Grundsatz des Förderns
§ 15 Eingliederungsvereinbarung
§ 15a Sofortangebot
§ 16 Leistungen zur Eingliederung
§ 16a Leistungen zur Beschäftigungsförderung
§ 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen
zur Eingliederung
§ 18 Örtliche Zusammenarbeit
§ 18a Zusammenarbeit mit den für die
Arbeitsförderung zuständigen Stellen
Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts
 Unterabschnitt 1
Arbeitslosengeld II und befristeter Zuschlag
§ 19 Arbeitslosengeld II
§ 20 Regelleistung zur Sicherung
des Lebensunterhalts
§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
§ 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation
der Rentenversicherung und bei Anspruch
auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
§ 27 Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2 Sozialgeld
 § 28 Sozialgeld
Unterabschnitt 3 Anreize und Sanktionen
§ 29 Einstiegsgeld
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II
und des befristeten Zuschlages
§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes
Unterabschnitt 4 Verpflichtungen anderer
§ 33 Übergang von Ansprüchen
§ 34 Ersatzansprüche
§ 34a Ersatzansprüche der Träger
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach sonstigen Vorschriften
§ 35 Erbenhaftung
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften
für Leistungen
Abschnitt 1 Zuständigkeit und Verfahren
 § 36 Örtliche Zuständigkeit
§ 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
§ 37 Antragserfordernis
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 41 Berechnung der Leistungen
§ 42 Auszahlung der Geldleistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 44 Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt 2 Einheitliche Entscheidung
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit
und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Arbeitsgemeinschaften
§ 45 Gemeinsame Einigungsstelle
Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
§ 46 Finanzierung aus Bundesmitteln
§ 47 Aufsicht § 48 Zielvereinbarungen
§ 49 Innenrevision
Kapitel 6 Datenübermittlung und Datenschutz
§ 50 Datenübermittlung
§ 51 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
von Sozialdaten durch nichtöffentliche Stellen
§ 51a Kundennummer
§ 51b Datenerhebung und -verarbeitung
durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 51c Verordnungsermächtigung
§ 52 Automatisierter Datenabgleich
§ 52a Überprüfung von Daten
Kapitel 7 Statistik und Forschung
§ 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten
§ 53a Arbeitslose
§ 54 Eingliederungsbilanz
§ 55 Wirkungsforschung
Kapitel 8 Mitwirkungspflichten
§ 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht
bei Arbeitsunfähigkeit
§ 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern
§ 58 Einkommensbescheinigung
§ 59 Meldepflicht
§ 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
§ 61 Auskunftspflichten bei Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit
§ 62 Schadenersatz
Kapitel 9 Bußgeldvorschriften
§ 63 Bußgeldvorschriften
Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
 § 64 Zuständigkeit
Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 65a § 65b § 65c Übergang bei verminderter
Leistungsfähigkeit § 65d Übermittlung von Daten
§ 65e Übergangsregelung zur Aufrechnung
§ 66 § 67 Freibetragsneuregelungsgesetz
§ 68 Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 69 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende
§ 70 Übergangsregelung zum Gesetz zur
Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union
§ 71 Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch – Perspektiven für
Langzeitarbeitslose mit besonderen
Vermittlungshemmnissen – JobPerspektive
§ 72 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Anlage (zu § 46 Abs. 9)

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