Online-Meldungen über WASG und "Blüten" von ihr?!



Linke Zeitung
Wahlalternative in Mecklenburg-Vorpommern beharrt auf Kandidatur ...
rbi-aktuell - vor 1 Stunde gefunden
... In der Hauptstadt gab unterdessen die Wahlalternative soziales Berlin (WASB) ihre Gründung bekannt und begründete dies mit der Entmachtung des ...
Wahlalternative Soziales Berlin tritt zu den ... Linke Zeitung
Aus WASG wird vorsorglich schon mal WASB taz Berlin
WASG-Splittergruppe in Berlin Baden Online
rbi-aktuell - MVregio - und 15 ähnliche Artikel »

Linke Zeitung
So macht sich die Wahlalternative WASG zum Klops
rbi-aktuell - vor 1 Stunde gefunden
Die Stimmung auf dem Sonderparteitag der Berliner Wahlalternative WASG war ja gut, nahezu euphorisch. Doch ein wenig zu gut. Die ...
Der Sonderparteitag der Berliner Wahlalternative WASG bleibt bei ... rbi-aktuell
Die „Berliner Umschau" sprach mit Sebastian Gerhardt rbi-aktuell
Die "Berliner Umschau" sprach mit Hüseyin Aydin, WASG ... Presse Mitteilung (Pressemitteilung)
News4Press.com (Pressemitteilung) - und 15 ähnliche Artikel »

Mittelbayerische
Wahlalternative Berlin gegründet
Berliner Morgenpost - vor 10 Stunden gefunden
Sympathisanten eines eigenständigen Wahlantritts der Berliner WASG gründeten eine neue Regionalpartei namens "Wahlalternative Berlin". ...
Bundesvorstand der Wahlalternative setzte Landesvorstände ab rbi-aktuell
WASG sägt Vorstände ab Junge Welt
WASG-Vorstand entmachtet Landesverbände ZDF
NDR Online - Berliner Zeitung - und 117 ähnliche Artikel »

Fuldainfo
Bundesschiedsgericht berät Himmelfahrt über Amtsenthebungen
Mitteldeutsche Zeitung - vor 13 Stunden gefunden
... Vermutlich werde noch am selben Tag eine Entscheidung fallen, sagte die Sprecherin der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG), Felicitas Weck ...
Im WASG-Machtstreit entscheidet Bundesschiedsgericht am 25. Mai Reutlinger General-Anzeiger (Abonnement)
WASG MV will Bundesschiedsgericht anrufen MVregio
Nordost-WASG ruft parteiinternes Bundesschiedsgericht an Baden Online
Trostberger Tagblatt - Fuldainfo - und 28 ähnliche Artikel »
WASG in Mecklenburg-Vorpommern hält am Wahlantritt fest
Finanzen.de - vor 19 Stunden gefunden
Rostock (AP) Der Landesverband der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit in Mecklenburg-Vorpommern hält trotz Verbots der Bundesparteiführung am ...
Landesvorstand WASG MV wirft Linkspartei.PDS Spaltungsversuch vor MVregio
Landesspitzen der WASG entmachtet Norddeutsche Neueste Nachrichten
und 3 ähnliche Artikel »

rbi-aktuell
Beschäftigte der PIN AG und Berliner Wahlalternative ...
rbi-aktuell - 16. Mai 2006
... "Was hier mit Unterstützung des Berliner Senats beginnt, wird bald Realität für jeden von uns", so die Wahlalternative, die einen Mindestlohn von zehn Euro ...

Fuldainfo
Berliner Wahlalternative zieht vor Gericht
Junge Welt - 15. Mai 2006
Der per Bundesvorstandsbeschluß abgesetzte Landesvorstand der Berliner Wahlalternative WASG bekräftigte am Montag auf einer Pressekonferenz, er werde die ...
Abgesetzter Berliner WASG-Landesvorstand hält an Wahlantritt fest Fuldainfo
Schiedsgericht soll über Berliner Vorstand entscheiden Mitteldeutsche Zeitung
und 7 ähnliche Artikel »

Linke Zeitung
WASG Buvo setzt Lavo Berlin ab - Aydin mit Generalvollmacht ...
Linke Zeitung - 14. Mai 2006
1. Der Vorstand des Landesverbandes Berlin der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative - (WASG) (nachfolgend Landesvorstand) wird mit ...
Lafontaine kündigt Sanktionen gegen widerspenstige ... Rundfunk Berlin-Brandenburg
und 3 ähnliche Artikel »
Der Klärungsprozeß der Wahlalternative in Berlin vor der ...
rbi-aktuell - 11. Mai 2006
... Dann trifft sich der fusionsfreundliche Teil der Berliner Wahlalternative - mit mindestens einem Gast aus dem Bundesvorstand - in Berlin-Charlottenburg , um ...
Wahlalternative in der Hauptstadt will ungehorsam bleiben
Mitteldeutsche Zeitung - 3. Mai 2006
Im Partei-internen Streit der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) um eine Kandidatur gegen die Linkspartei bei der Abgeordnetenhauswahl in ...

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Aus Klapperstorchsicht - 18. Mai, 10:23

39 Parteien wollen zur Wahl antreten

Bis zum Ablauf der Frist am gestrigen Abend haben 39 Parteien beim Landeswahlleiter ihre Teilnahme an der Abgeordnetenhauswahl im September angezeigt. Ob auch so viele auf dem Wahlzettel stehen werden, hängt davon ab, ob sie eine Partei im Sinne des Gesetzes sind. Das wird nun bei 23 der politischen Vereinigungen geprüft – unter anderem dem „Bund couragierter Bürger“, der „Bergpartei“ und der WASB – der „Wahlalternative Soziales Berlin“. Dahinter verbirgt sich eine Splittergruppe der Berliner WASG, die sich als Reaktion auf die Absetzung des Berliner WASG-Vorstands durch den Bundesvorstand gegründet hat. Derzeit hat die WASB 20 Mitglieder.

Der WASG-Bundesvorstand hatte am Tag zuvor die Anmeldung des Landesverbands zur Wahl zurückgenommen. Welche Parteien teilnehmen, entscheidet der Landeswahlausschuss am 1. Juni. Bei den Wahlen im Oktober 2001 hatten 29 Parteien ihre Teilnahme angemeldet.

oew

CK - 18. Mai, 10:47

Das sind schöne Beispiele:

Was mit wenigem abgetan werden kann, muß nicht mit vielem getan werden.

Matthias Claudius (Ernst und Kurzweil)

fv-wasg - 19. Mai, 16:25

Ergänzung: Vorstand der WASG trat zurück

Zerwürfnis mit der Basis, die über eine Abwahl abstimmen wollte.

Bonn - Die WASG in Bonn (Arbeit & soziale Gerechtigkeit) befindet sich in schwierigem Fahrwasser. Im Laufe einer Mitgliederversammlung am vergangenen Dienstagabend trat der gesamte Vorstand des Kreisverbandes Bonn zurück. Dies geschah, nachdem die versammelten
Mitglieder im Bistro Pauke beschlossen hatten, einen Antrag zu behandeln, der auf Abwahl des Vorstandes zielte.

Die führenden Vorstandsmitglieder, allen voran Reiner Biesgen, waren zu einer Stellungnahme gestern nicht zu erreichen. Dem Vernehmen nach hat sich zwischen Vorstand und der Basis schon seit längerem ein Zerwürfnis aufgebaut. Während der Vorstand auf diversen
Sitzungen stets die Bundespolitik bevorzugte und entsprechende Tagesordnungen aufstellte, waren und sind die Mitglieder eher an lokalen wie regionalen Themen interessiert.

Das Verhalten des Vorstandes, so ein Vorwurf, sei intransparent. DieVorständler hätten den Kontakt zur Basis verloren. So kam es dann amDienstagabend zur finalen Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern und den führenden Repräsentanten der WASG in Bonn.

Der Vorstand legte eine kurze Beratungspause ein, nachdem die Mitglieder die Behandlung des Antrages zur Abwahl gebilligt hatten.
Noch bevor jedoch die Basis dann über die Abwahl diskutieren oder entscheiden konnte, zog dann der Vorstand die Konsequenzen.

Andreas Buschka, Vorsitzender der Linken und PDS, die mit der WASG in einer politischen Allianz arbeitet, berichtet, dass sich die Mitglieder beider Parteienvereinigungen sehr gut verstehen und auch
gut miteinander arbeiten können. Man besuche gegenseitig die Mitgliederversammlungen und pflege, was gerade die Kommunalpolitik angeht, ein fruchtbares Arbeitsverhältnis. Nur die Vorstände von PDS und WASG sind sich bis heute nicht näher gekommen. Da herrschte
Eiszeit. Und als sich die Führungsleute allmählich etwas näher kamen, da war es schon zu spät. Den ASG-Vorstand gibt es eben nicht mehr.

In Bonn ist die Doppelmitgliedschaft in PDS und WASG seit Anfang Mai möglich. Einer der nächsten Termine, auf dem der Rücktritt des WASG-Vorstandes sicherlich ausgiebig zur Sprache kommen wird, ist eine itgliederversammlung der PDS am 21. Juni. Wann die WASG einen neuen
Vorstand wählen wird, ist noch nicht bekannt.

mesan - 30. Mai, 10:24

Das gilt wohl generell und leider mehr als je zuvor:

Die WASG/ASG war in ihrer Idee für uns ein Versuch, ihre Umsetzung eine einzige Katastrophe, ihre innerparteiliche Demokratie eine Satire, als Wahlalternative unbrauchbar.

( 19.03.05, frajan - http://www.wahlalternative-2006.de/ftopict-283.html)

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Oder: Auf der Flucht? (FOTO: wega)

Meine Kommentare

Das ist ein Neuer!
Der darf nicht auch noch vergessen werden!
wega2006 - 10. Jul, 17:02
Offener Brief an den...
http://klausdieterkraemer. twoday.net/stories/2318258 /
wega2006 - 10. Jul, 17:00
aus www.linkezeitung.de
Kommunikationsplattform der linken Opposition...
Kartenspieler - 26. Jun, 20:49
aus www.linkezeitung.de
Kommunikationsplattform der linken Opposition...
Meinungssammler - 26. Jun, 20:48
aus www.linkezeitung.de
Kommunikationsplattform der linken Opposition...
uruhr - 26. Jun, 20:48

... Überall das Gleiche?!

 

Buttonnetzwerk für ein freies Internet
A B C -Fokus: Achtung

Homepagebesitzer!

Wir wollen
die
Nötigung
bzw.
“Beschneidung”
u n s e r e s
Lebens

anhalten
und einen
Raum
schaffen für
den Ausdruck
unserer Ängste,
unserer Wut
+ unserer
eigenen
Vorstellungen
von einem
würdigen
Leben, so
verstehe ich
u n s e r e
Zeiterfordernisse
  für ein
besseres
– und vor allen
Dingen
-
humanes
Leben
- für möglichst
Viele
unserer
Gesellschaft.

(wega)

Ihr sitzt auf einem
Pulverfass,
ohne
es zu wissen.
Spezifisch deutsche
Wettbewerbsregeln,
absurde Verdienst-
möglichkeiten
für Anwälte
(siehe Gebührentabelle)
und eine
Richterschaft, die das
Internet nur vom
Hörensagen
kennt, machen
deutsche
Homepagebesitzer
zu Freiwild!
Das Problem:
Zunächst einmal
unterliegt jeder der
im Internet etwas

veröffentlicht
(egal ob kommerziell,
private Homepage
oder Anzeige bei Ebay)

dem deutschen
Wettbewerbsrecht
und sieht sich
dadurch bei Klagen
und
Abmahnungen auch
...wettbewerbs-
rechtlichen
...
....Streitwerten
von 25.000 Euro
bis zu mehreren
Millionen
ausgesetzt.
Gleichzeitig wurde
dem Internet
eine Gesetzgebung
übergestülpt, die
sich im normalen Alltag
und bei den
Printmedien

bewährt haben mag,
im Internet
aber beim besten
Willen nicht funktioniert
und eben dadurch
endlosen Anlass
für Abmahnungen
liefert. Aber was sind
Abmahnungen
überhaupt?

Es handelt sich
um die kostenpflichtige
Aufforderung, etwas
zu unterlassen. Oh,
da gibt es viel:
ein Link
auf eine angeblich
illegale Seite
(Euer
Disclaimer/
...Haftungsausschluss
ist vor Gericht
völlig ohne Belang
und richtet oft
mehr Schaden
als Nutzen an!
),
Markenrechts-
oder Urheberrechts-
verletzungen
und so weiter:
  • Habt ihr jeden
    Link, den ihr
    gesetzt habt,
    auf illegalen
    Kontent, marken-
    oder
    urheberrechtliche
    Verletzungen
    überprüft???

    [Seit dem neuen
    deutschen
    Urheberrecht
    sind unzählige
    Websites und
    Software, die
    in unseren
    Nachbarländern
    ganz legal
    und alltäglich
    sind, in
    Deutschland
    verboten!]
  • Habt ihr jede
    Eurer
    Überschriften,
  • jedes
    Meta-Keyword
    und natürlich
    auch und
    vor allem Eure
    Domain durch
    einen Anwalt auf
    etwaige geschützte
    Begriffe und
    Marken überprüfen
    lassen???
  • Habt ihr für
    jedes Gif,
    Smiley, Bild, Midi
    die Genehmigung
    des Rechteinhabers
  • ???
Ihr meint
ihr seid Privatleute,
kein Unternehmen?

Ihr hofft
auf gesunden
Menschenverstand
bei den Juristen?
Natürlich gibt
es inzwischen
einige Richter, die
darauf Rücksicht
nehmen, aber
verlassen könnt
ihr euch darauf
nicht.
Und den
Abmahnern
ist es völlig
egal, ob sie
zu Recht oder
Unrecht
abmahnen,
sie gehen
keinerlei Risiko ein.

Generell gibt
es eine gewaltige
Rechtsunsicherheit
im Internet
und eben davon
profitieren die
Abmahner.
Das deutsche
Wettbewerbsrecht
hat zudem ein
extremes
Ungleichgewicht
zwischen Abmahner
und
Abgemahntem
geschaffen:

Kleinste
Bagatellverstöße
reichen aus,
um mit Anwalt
und ungeheuren
Streitwerten
zuschlagen
zu dürfen.

Gleichzeitig
sind
ungerechtfertigte
Abmahnungen
für den Abmahner
praktisch risikolos,
für den
Abgemahnten
aber mit
erheblichen
Anwaltskosten
(mindestens 240 Euro)
und einem
unkalkulierbaren
Prozessrisiko
verbunden.
Streitwerte
von 25.000 - 100.000
Euro
werden
im Wettbewerbsrecht
als üblich
angesehen.

Daraus leiten sich
erhebliche Anwalts-
und Gerichtskosten
ab, so daß, gemessen
an Aufwand und
Risiko, eine
Abmahnungsgebühr
von ca. 1000 Euro
oftmals als das
kleinere Übel
erscheint.
Leider!
Weitere Vorteile
der abmahnenden
Partei:
  • der Streitwert
    kann nahezu
    beliebig festgesetzt
    werden (und
    fungiert damit
    als Druck- und
    Einschüchterungs-
  • mittel
    gegenüber dem
    finanziell Schwächeren).
  • der Gerichtsstand
    wird ebenfalls
    vom Abmahnenden
    gewählt, und kann
    sich am anderen
    Ende von
    Deutschland
    befinden.
    Für den
    Abgemahnten
    bedeutet das
    zusätzlichen
    Aufwand und
    Kosten (auch das
    ein bewußtes
    strategisches
    Mittel des
    Abmahners).
  • Während Anwaltskosten
    dem Abgemahnten
    wie selbstverständlich
    in Rechnung
    gestellt werden,
    ist für einen
    zu Unrecht
    Abgemahnten
    nicht einmal
    die Übernahme
    der Kosten
    seines eigenen
    Anwalts gesichert,
    geschweige
    denn, daß
    er eine Entschädigung
    bekommen würde!
Was nützen
kleinen
Homepagebesitzern
die überall
zu lesenden
klugen Ratschläge,
sie sollten ihre
Homepage durch
einen Anwalt
checken lassen?

Was nützt
der (sicherlich
richtige)

Hinweis

, daß viele
Abmahnungen
ungerechtfertigt
wären, angesichts
erheblicher
Anwaltsgebühren
und eines
unkalkulierbaren
Prozessrisikos?

Das sind offenbar
professionelle
Journalisten (die
Abmahnungen und
Prozesse ihrer
Rechtsabteilung
überlassen), die
solche klugen
Ratschläge erteilen
und veröffentlichen!

Zusammenfassung:

  • Zunehmend
    komplizierter
  • werdende
    Gesetze
    (Urheberrecht,
    Wettbewerbsrecht,
    Markenrecht
    etc.), die überhaupt
    nur noch von
    spezialisierten
    Anwälten erfasst
    und durchschaut
    werden können,
    machen den
    Durchschnittsbürger
    rechtlich
    unmündig:
    Wenn nur noch
    hochspezialisierte
    Fachleute
    entscheiden
    können, ob etwas
    Recht oder Unrecht
    ist, wird der
    Normalbürger
    praktisch
    handlungsunfähig,
    denn

    "Unwissenheit
    schützt vor
    Strafe nicht"!

  • Ein eindeutiges
    rechtliches
    Ungleichgewicht
    zugunsten des
    Abmahners,
    führt
  • zwangsläufig
    zu
    Abmahnungsexzessen
    und Abzockerei,
    und macht gerade
    kleinere
    Internetprojekte
    und Homepages
    zu hilflosen Opfern.
  • Immer weiter
    steigende
    Streitwerte
    in
    den wettbewerbs-
    rechtlichen
    Auseinandersetzungen
    der Konzerne
    schließen
    Privatpersonen
    und kleine
    Unternehmer vom
    Rechtssystem aus
    und führen den
    "Rechtsstaat"
    ad absurdum:

    Wenn sich keine
    Einzelperson
    mehr die im
    Raum stehenden
    Prozesskosten
  • ... /Risiken
    leisten kann,
    der Rechtsweg
    also für
    Privatpersonen
    nicht mehr
    finanzierbar ist,
    dann ist das
    nicht nur das
  • Ende

    des freien Internets,

    es ist letztlich
    das Ende des
    Rechtsstaates
    überhaupt.

    Die Definition von
    Streitwerten, sowie
    die Gebührenordnung
    für Gerichte und
    Anwälte,
    muß grundlegend
    neu überdacht werden!
Artikel und Sites zum Thema:
  • Abmahner
    und Absahner,
    Anwälte packen aus:
    Heise-Artikel.
  • [Zitat:
    "Das Internet ist eine
    Geldmaschine
    für Juristen!"
    ]
  • Zum neuen
    Urheberrecht:
    Heise-Artikel
  • [Zitat:
    "Man gewann auf
    der (Urheberrechts-)
    Konferenz den
    Eindruck, dass
    Industrievertreter
    wie auch Politiker
    bewusst
    Entrechtungen
    und Probleme
    durch exzessiven
    Gebrauch von
    möglichst sinnfreien
    Anglizismen in New-
    Economy-Pidgin
    verschleierten."
    ]
  • Was ist eine
    Abmahnung
    .
  • Bei Dr. Bahr, der
    schon eine
    aufschlussreiche
    Arbeit zum
    Abmahnungs-
  • missbrauch
    schrieb, findet
    ihr zahlreiche
    FAQs und
  • Downloads
    zum Thema
  • Internetrecht:

    Dr-Bahr.com
Internetforen
zum Thema Recht:

  • Jurawelt.
    Vor allem die
    Internet-Rubrik wird
    moderiert und
    kommentiert durch
    einen sehr kundigen
    Anwalt, der auch
    zum Thema
    "Abmahnungs-
  • missbrauch"
    promovierte!
  • Recht.de.
    Ein viel und bunt
    besuchtes Forum
    in dem man schnell
    und unkompliziert
    Fragen stellen kann.
    Die Antworten
    sind allerdings von
    wechselnder Qualität.
A B C -Hinweis:
(Nachträglich
eingebunden:

Buttonnetzwerk für ein freies Internet )
Eine weitere Kopie
noch, die auszeigt,
dass es auch noch
ein weiteres
Spannungsverhältnis
gibt.

18/02: In der Regel
natürlich?

Was normal ist,
das sehen wir
meist auch als
das Natürliche an.

Die Abweichung
hiervon ist
abnormal.
Wir sehen das
als natürlich an,
was uns in der
Mehrzahl der Fälle
begegnet,
von dem wir
die Erfahrung
gemacht haben,
dass dies bei
den meisten Menschen
so ist. Wo es
abweicht, wird
auch schon einmal
von unnatürlichen
oder krankhaften
Abweichungen
gesprochen,
die korrigiert
werden sollten.
So wird aus der
Beobachtung, dass
etwas meistens so
und so ist, eine
normative Vorstellung,
dass etwas so
und so zu sein hat,
weil es in der

Natur des Menschen

liegt. Besonders im Bereich
des sozialen Verhaltens
ist dieser
Umkehrschluss
nicht unproblematisch.
Schön zu sehen
am Beispiel des
historischen Frauenbildes.
Die Frau
war dem Manne
untergeordnet. Das war
die beobachtete
Situation durch
Jahrhunderte hindurch.
Diese Beobachtung
wurde dann mit der
strikten Regel
verbunden, dass
sie das natürlicherweise
zu sein habe
und eine Frau, die
dies nicht akzeptieren
wollte,
wurde im Allgemeinen
als Wahnsinnige betrachtet.
Gesamten
Artikel lesen!

Da es nicht
nur dem
Fremd-(?)-Autor
wichtig
ist, wird es sogar
wiederholt: ...
Zum Urheberrecht
und EDV-Recht
schließen sich
wichtige
Informationen an,
die sinngemäß
auf das
Vorliegende

A B C

Urheberrecht übertragen
werden
... .
Gleichzeitig erfolgt
ein Fortsetzung
z. B von der
Aktion:
Rettet das Internet!
Siehe:

FORTSETZUNG ...

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FORTSETZUNG des
EINGANGSTHEMAS
(... des Themas der
Themen
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Was könnt Ihr tun? Hintergrund:
Abmahnungen Anwaltsgebühren
Freeware Link-Haftung Suchmaschinen
Technische Überwachung
Urheberrecht Zensur Links


xxxxxxxxxx  P. S. : xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Disclaimer / Haftungsbeschränkung

(Weiterleitung von „Haftungsausschluss“)

Brennpunkt: D + H

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

SGB II
Grundsicherung
für
Arbeitsuchende

Inhaltsverzeichnis


Kapitel 1

Fördern und Fordern
§ 1 Aufgabe und Ziel
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 Grundsatz des Forderns
§ 3 Leistungsgrundsätze
§ 4 Leistungsarten
§ 5 Verhältnis zu anderen Leistungen
§ 6 Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende
§ 6a Experimentierklausel
§ 6b Rechtsstellung der zugelassenen
kommunalen Träger
§ 6c Wirkungsforschung zur Experimentierklausel

Kapitel 2
Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Berechtigte
§ 7a Altersgrenze
§ 8 Erwerbsfähigkeit
§ 9 Hilfebedürftigkeit
§ 10 Zumutbarkeit
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
§ 12a Vorrangige Leistungen
§ 13 Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Leistungen Abschnitt
1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 14 Grundsatz des Förderns
§ 15 Eingliederungsvereinbarung
§ 15a Sofortangebot
§ 16 Leistungen zur Eingliederung
§ 16a Leistungen zur Beschäftigungsförderung
§ 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen
zur Eingliederung
§ 18 Örtliche Zusammenarbeit
§ 18a Zusammenarbeit mit den für die
Arbeitsförderung zuständigen Stellen
Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts
 Unterabschnitt 1
Arbeitslosengeld II und befristeter Zuschlag
§ 19 Arbeitslosengeld II
§ 20 Regelleistung zur Sicherung
des Lebensunterhalts
§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
§ 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation
der Rentenversicherung und bei Anspruch
auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
§ 27 Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2 Sozialgeld
 § 28 Sozialgeld
Unterabschnitt 3 Anreize und Sanktionen
§ 29 Einstiegsgeld
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II
und des befristeten Zuschlages
§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes
Unterabschnitt 4 Verpflichtungen anderer
§ 33 Übergang von Ansprüchen
§ 34 Ersatzansprüche
§ 34a Ersatzansprüche der Träger
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach sonstigen Vorschriften
§ 35 Erbenhaftung
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften
für Leistungen
Abschnitt 1 Zuständigkeit und Verfahren
 § 36 Örtliche Zuständigkeit
§ 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
§ 37 Antragserfordernis
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 41 Berechnung der Leistungen
§ 42 Auszahlung der Geldleistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 44 Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt 2 Einheitliche Entscheidung
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit
und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Arbeitsgemeinschaften
§ 45 Gemeinsame Einigungsstelle
Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
§ 46 Finanzierung aus Bundesmitteln
§ 47 Aufsicht § 48 Zielvereinbarungen
§ 49 Innenrevision
Kapitel 6 Datenübermittlung und Datenschutz
§ 50 Datenübermittlung
§ 51 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
von Sozialdaten durch nichtöffentliche Stellen
§ 51a Kundennummer
§ 51b Datenerhebung und -verarbeitung
durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 51c Verordnungsermächtigung
§ 52 Automatisierter Datenabgleich
§ 52a Überprüfung von Daten
Kapitel 7 Statistik und Forschung
§ 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten
§ 53a Arbeitslose
§ 54 Eingliederungsbilanz
§ 55 Wirkungsforschung
Kapitel 8 Mitwirkungspflichten
§ 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht
bei Arbeitsunfähigkeit
§ 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern
§ 58 Einkommensbescheinigung
§ 59 Meldepflicht
§ 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
§ 61 Auskunftspflichten bei Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit
§ 62 Schadenersatz
Kapitel 9 Bußgeldvorschriften
§ 63 Bußgeldvorschriften
Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
 § 64 Zuständigkeit
Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 65a § 65b § 65c Übergang bei verminderter
Leistungsfähigkeit § 65d Übermittlung von Daten
§ 65e Übergangsregelung zur Aufrechnung
§ 66 § 67 Freibetragsneuregelungsgesetz
§ 68 Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 69 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende
§ 70 Übergangsregelung zum Gesetz zur
Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union
§ 71 Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch – Perspektiven für
Langzeitarbeitslose mit besonderen
Vermittlungshemmnissen – JobPerspektive
§ 72 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Anlage (zu § 46 Abs. 9)

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